Überwachung von Unterauftragnehmern


Allgemeines
Die Überwachung von Unterauftragnehmern ist eine Forderung aus der Norm EN ISO 9001 (enthalten in Punkt 4.6 "Beschaffung"). Dabei entstehende Unterlagen haben den Status von Qualitätsaufzeichnungen; Maßnahmen müssen im QS-Plan dokumentiert werden.

Was ist mit "Überwachung" gemeint?
Bei der Vergabe von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer muß im Prinzip folgendermaßen vorgegangen werden:

  1. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend seiner Eignung zur Erfüllung der von ihm konkret geforderten Entwicklungsleistung auszuwählen
  2. Diese Eignung hat auch das QM-System des Auftragnehmers zu betreffen
  3. Wurde der Unterauftragnehmer dann beauftragt, sind geeignete QS-Maßnahmen zu definieren, die in angemessener Weise die Einhaltung der geforderten Qualität sicherstellen. Diese QS-Maßnahmen müssen in den QS-Plan aufgenommen werden (z.B. Zwischen- und Endprüfungen bei Zulieferungen).

Einschränkung:
Die Punkte 2 und 3 sind dann problemlos durchzuführen, wenn der Unterauftragnehmer selbst nach EN ISO 9001 zertifiziert ist. Damit ist die Eignung des QM-Systems gegeben und die Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung können sich auf Einsicht in die internen Auditberichte und Q-Berichte des Unterauftragnehmers beschränken.


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Zuletzt aktualisiert am: 07 Juli 1998 14:01
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