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Allgemeines
Die Überwachung von Unterauftragnehmern ist eine
Forderung aus der Norm EN ISO 9001 (enthalten in Punkt
4.6 "Beschaffung"). Dabei entstehende
Unterlagen haben den Status von Qualitätsaufzeichnungen;
Maßnahmen müssen im QS-Plan dokumentiert werden. Was
ist mit "Überwachung" gemeint?
Bei der Vergabe von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer
muß im Prinzip folgendermaßen vorgegangen werden:
- Der Unterauftragnehmer ist entsprechend seiner Eignung
zur Erfüllung der von ihm konkret geforderten
Entwicklungsleistung auszuwählen
- Diese Eignung hat auch das QM-System
des Auftragnehmers zu betreffen
- Wurde der
Unterauftragnehmer dann beauftragt, sind
geeignete QS-Maßnahmen
zu definieren, die in angemessener Weise die
Einhaltung der geforderten Qualität
sicherstellen. Diese QS-Maßnahmen müssen in den
QS-Plan aufgenommen werden (z.B. Zwischen- und
Endprüfungen bei Zulieferungen).
Einschränkung:
Die Punkte 2 und 3 sind dann problemlos durchzuführen,
wenn der Unterauftragnehmer selbst nach EN ISO 9001
zertifiziert ist. Damit ist die Eignung des QM-Systems
gegeben und die Maßnahmen zur Überprüfung der
Einhaltung können sich auf Einsicht in die internen
Auditberichte und Q-Berichte des Unterauftragnehmers
beschränken.
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