Phase Initiierung: Überblick der Voraussetzungen


Für die Phase Initiierung müssen zwei Voraussetzungen zwingend vorliegen:
  • V1: Anstoß
    Ein Projektanstoß kann z.B. durch eine konkrete Anfrage oder durch Überlegungen zur Teilnahme an einer Ausschreibung erfolgen. Er kann von außen her oder aus der eigenen Organisationseinheit erfolgen und bewirkt die Beschäftigung mit den primären Anforderungen. Der Anstoß muß schriftlich dokumentiert sein.
  • V2: Primäre Anforderungen
    Primäre Anforderungen können z.B. in Form von Anforderungslisten, Ausschreibungsunterlagen oder ausgearbeiteten Anforderungsdokumenten vorliegen. Sie sind im allgemeinen nicht vollständig oder konsistent, müssen jedoch als Basis für die Erarbeitung der Ergebnisse der Phase herangezogen werden.

Hinweis:
Anfragen oder Ausschreibungen werden keiner Prüfung gemäß ÖNORM EN ISO 9001 "Vertragsprüfung" unterzogen.


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Zuletzt aktualisiert am: 06 Juli 1998 17:39
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